Kraftmesstechnik made in Germany

AGB

1. Präambel

Diese allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden.

Das Angebot, die Angebotsannahme, die Auftragsbestätigung oder der Verkauf jeglicher Produkte unterliegt den vorliegenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen; sie werden uns gegenüber nur wirksam, wenn wir diesen Änderungen schriftlich zustimmen.

Diese Bestimmungen sind Grundlage für jegliches künftiges Einzelgeschäft zwischen uns und unseren Kunden und sie schließen jedwede andere Vereinbarung aus.

Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen des Verkäufers dürfen vom Verkäufer berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dürfen.

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.

 

2. Bestellung und Angebotsunterlagen

Vom Käufer/Besteller vorgelegten Bestellungen gelten durch uns nur dann als angenommen, wenn sie von uns oder unserem Repräsentanten/Vertreter innerhalb von 21 Tagen ab Vorlage schriftlich angenommen werden.

Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaige Spezifizierung der Ware entsprechen dem Angebot des Verkäufers (wenn es vom Käufer angenommen wird) oder der Bestellung des Käufers (wenn diese vom Verkäufer angenommen wird). Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Besteller die Verantwortung und der Besteller ist dafür verantwortlich, dem Verkäufer jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.

Müssen die Waren durch uns hergestellt oder sonst wie ver- bzw. bearbeitet werden und hat der Besteller hierfür eine Spezifizierung vorgelegt, hat der Besteller uns von jeglichem Verlust, Schaden, Kosten oder sonstigen Ausgaben freizuhalten, die wir zu zahlen haben oder zu zahlen bereit sind, weil sich die vertragliche Ver- oder Bearbeitung der Ware aufgrund der Spezifizierung des Bestellers als Bruch eines Patents, Copyright, Warenzeichen oder sonstigem Schutzrecht eines Dritten herausgestellt hat.

Wir behalten uns das Recht vor, die Warenbeschreibung im Hinblick auf die Spezifizierung insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.

 

3. Kaufpreis

Der Kaufpreis ist der von uns genannte Preis, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in unseren aktuellen Preislisten aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist.

Wir behalten uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Lieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Lieferanten nötig ist.

Soweit nicht anders im Angebot oder der Verkaufspreislisten angegeben oder soweit nicht anders zwischen den Parteien des Vertrages schriftlich vereinbart, sind alle von uns genannten Preise auf der Basis „Ex Works“ genannt. Soweit wir bereit sind, die Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.

Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, welcher der Käufer zusätzlich an uns zu zahlen hat.

  

4. Zahlungsbedingungen

Der Käufer hat den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu entrichten.

Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt.

Es kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass der Käufer über seine Bank (oder eine für den Verkäufer akzeptable andere Bank) ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat. In diesem Einzelfall ist festgelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive, Revision 1993, ICC-Publikation Nr. 500, vorgenommen wird.

Falls der Käufer seine Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, dürfen wir - ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche - nach unserer Wahl:

 

  • den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen;

oder

  • den Käufer mit Zinsen auf den nichtbezahlten Betrag belasten, die sich auf 7 % p. a. über der jeweiligen Bezugszinssatz der Europäischen Zentralbank belaufen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist. Der Käufer ist berechtigt, nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

 
5. Warenlieferung

Die Warenlieferung erfolgt in der Weise, dass der Käufer die Ware an unseren Geschäftsräumen entgegen nimmt, sobald wir den Käufer benachrichtigt haben, dass die Ware zur Abholung bereit steht, oder, soweit ein anderer Lieferort mit uns vereinbart wurde, durch Anlieferung der Ware an diesem Ort.

Soweit es um die Lieferung von Massengütern geht, dürfen wir bis zu 3 % mehr oder weniger der Warenmenge anliefern, ohne den Kaufpreis angleichen zu müssen, und es ist vereinbart, dass die derart gelieferte Warenmenge als vertragsgerecht angesehen wird.

Falls wir nicht rechtzeitig liefern, muss der Käufer uns schriftlich eine Nachfrist setzen, nach deren Ablauf er den Vertrag kündigen darf. Schadenersatz wegen Nichterfüllung durch den Käufer kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Lieferverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte, oder wenn unsererseits durch (einfaches) Verschulden eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.

Wenn der Käufer sich am Fälligkeitstag im Annahmeverzug befindet, muss er dennoch den Kaufpreis zahlen. Wir nehmen in diesen Fällen die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Käufers vor. Auf Wunsch des Käufers werden wir die Waren auf Kosten des Käufers versichern.

 

6. Gefahrübergang

Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware soll auf den Käufer wie folgt übergehen:

  • Soweit die Ware nicht an unseren Geschäftsräumen ausgeliefert wird, im Zeitpunkt der Übergabe oder, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet, in dem Zeitpunkt, in dem wir die Übergabe anbieten.
  • Soweit die Ware an unseren Geschäftsräumen ausgeliefert wird (Ex Works, Incotermes 2000) in dem Zeitpunkt, in dem wir den Käufer darüber informieren, dass die Ware zur Abholung bereit steht.

 
7. Eigentumsvorbehalt

Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen, soll das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergehen, solange nicht der gesamte Kaufpreis bezahlt worden ist.

Wir haben das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist.

Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, muss der Käufer die Ware treuhänderisch für uns halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren, sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern, sowie als unser Eigentum kennzeichnen.

Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Ware im gewöhnlichen Geschäfts-Betrieb nutzen oder weiterveräußern, doch muss er jegliches Entgelt (einschließlich etwaiger Versicherungszahlungen) für uns halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und demjenigen Dritter halten.

Sind die Waren weiter verarbeitet und ist die Weiterverarbeitung auch mit Teilen, an denen wir als Vorbehaltsverkäufer kein Eigentum haben, erfolgt, so erwerben wir als Vorbehaltskäufer entsprechendes Teileigentum. Dasselbe soll gelten für den Fall der Vermischung von Gütern Dritter.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Verkäufer uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPIO erheben können. Soweit der Käufer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die uns zustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 
8. Gewährleistungen und Haftungsausschluss

Der Käufer muss die Ware im Sinne der §§ 377 und 378 BGB untersuchen und etwaige Rügen erheben.

Wir sichern zu, dass die gelieferte Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, Spezifikationen einhält und, bei vom Käufer vorgegebenen Design, keine Designfehler enthält und den Wünschen des Käufers entspricht.

Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn, wir haben dieser Haftung ausdrücklich zugestimmt.

Die Haftung wird unter folgenden Bedingungen nicht übernommen:

 

  • Für Defekte der Ware, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käufers zurückgehen, übernehmen wir keine Verantwortung;
  • wir übernehmen keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Ware, wenn der fällige Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist;
  • unsere Verantwortung erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt uns gegenüber die Verantwortung.


Diese Gewährleistung umfasst keine Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen.

Eine Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn eine Mängelursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder wenn sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.

Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

Der Käufer darf Ersatzgüter verlangen oder die Reparatur oder ein Preisnachlass, wenn diese im konkreten Einzelvertrag entsprechend festgelegt ist.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt und uns mitgeteilt wird, sind wir zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung berechtigt. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen.

 
9. Weitere Bestimmungen

Wir sind berechtigt, die Ware zu verändern oder zu verbessern, ohne den Käufer hiervon vorher informieren zu müssen, soweit Veränderung oder Verbesserung weder Funktion der Ware nachhaltig belasten oder verschlechtern.

Diese Bedingungen ersetzen alle anderen Vereinbarungen, die die Vertragspartner vorher schriftlich oder mündlich getroffen haben und die mit Unterzeichnung dieser Bedingungen unwirksam werden.

Diese Bedingungen sollen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragsparteien keinem Dritten zugänglich gemacht werden.

Jede Vertragspartei kommt für die Kosten der Durchführung dieser Vereinbarung selbst auf.

 
10. Datenschutzrechtliche Hinweise

Beim Zugriff auf unsere Website werden gelegentlich automatisch Informationen gesammelt, die nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden können (z.B. der verwendete Internet-Browser, das Betriebssystem, der Domainname, die Anzahl der Besucher, die Dauer der Besuche, die aufgerufenen Seiten).

Diese Informationen werden verwendet, um die Attraktivität der Website zu ermitteln und die Inhalte der Website ständig weiter zu verbessern.

Personenbezogene Daten (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) werden nur gesammelt, soweit Sie diese im Rahmen einer Registrierung, Anfrage, Umfrage oder Ähnlichem ausdrücklich mitteilen.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu Ihrer individuellen Betreuung, der Übersendung von Produktinformationen oder der Unterbreitung von Serviceangeboten gespeichert und verarbeitet. Wir sichern zu, sämtliche Angaben entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln.

Für die Inhalte von Websites, auf die mit auf unserer Website genannten Links verwiesen wird, sind wir nicht verantwortlich.

 
11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt Deutschem Recht und beide Parteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstands an unserem Geschäftssitz einverstanden.

Wir haben das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.